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Schwangerschaft und Baby
Die Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit voller Vorfreude, aber auch voller Fragen. Ein Neugeborenes bedeutet eine grosse Veränderung für die ganze Familie. Damit Sie sich möglichst unbeschwert auf die Geburt und die erste Zeit mit Ihrem Baby vorbereiten können, ist eine gute Krankenversicherung unabdingbar.
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Eine Hebamme begleitet Sie bei Schwangerschaft und Geburt
Gerade bei Erstgebärenden tauchen während der Schwangerschaft viele Fragen auf. Eine Hebamme begleitet werdende Eltern und steht Müttern auch während der Geburt sowie in den ersten Wochen danach zur Seite. Hebammen behalten die Gesundheit von Mutter und Kind im Blick und können jungen Eltern viele Sorgen nehmen.
Eine Reihe von Leistungen, die Hebammen erbringen, sind über die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt. Das gilt auch für Wochenbettleistungen. In den ersten 56 Tagen nach der Geburt können Hebammen für eine Nachbetreuung Hausbesuche abstatten. Die Grundversicherung übernimmt maximal zehn Hausbesuche nach der Geburt, bei Erstgebärenden, Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnitt maximal 16 Hausbesuche. In den ersten zehn Tagen nach Geburt dürfen Hebammen den jungen Eltern auch einen zweiten Besuch am Tag abstatten, allerdings höchstens fünfmal.
Ebenfalls zum Leistungsumfang der Grundversicherung gehören die Nachkontrolle nach sechs bis zehn Wochen sowie drei Stillberatungen während der Stillzeit.
Bei der Suche nach einer geeigneten Hebamme hilft Ihnen Ihr Hausarzt. Viele Krankenkassen stellen ebenfalls eine Liste mit Hebammen zur Verfügung.
Schwangerschaft und Geburt: Diese Kosten übernimmt die Grundversicherung
Neben der Betreuung durch eine Hebamme deckt die Grundversicherung die folgenden Leistungen für Schwangerschaft und Geburt ab:
- sieben Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft
- weitere Kontrolluntersuchengen, falls ärztlich angeordnet
- Kostenzuschuss von 150 Franken für einen Geburtsvorbereitungskurs
- volle Kostenübernahme für die Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause
- empfohlene Basisimpfungen nach Impfplan der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF)
Rückbildungskurse sind nicht von der Grundversicherung abgedeckt. Ebenfalls nicht in den Leistungen enthalten ist das sogenannte Pikettgeld, das freischaffende Hebammen bei für den Bereitschaftsdienst bei Hausgeburten und Wochenbettbetreuungen erheben. Manche Kantone und Gemeinden beteiligen sich an diesen Kosten. Auch einige Zusatzversicherungen übernehmen einen anteiligen Beitrag.
Suchen Sie frühzeitig nach einem Kinderarzt in Ihrer Nähe
Selbstverständlich wünschen sich Eltern, dass Ihr Kind gesund und munter ist. Damit Ihnen bei allen Kinderkrankheiten und den notwendigen Impfungen ein kompetenter Ansprechpartner zur Seite steht, sollten Sie sich frühzeitig auf die Suche nach einem Kinderarzt machen. Einige Kinderärzte in der Schweiz sind bereits stark ausgelastet und nehmen keine neuen Patienten mehr an. Die meisten Krankenkassen stellen Ihnen gerne eine Liste mit Kinderärzten in Ihrer Nähe zur Verfügung. Auch Freunde und Verwandte können bei der Suche helfen. Vielleicht hat auch Ihr Hausarzt einen Tipp für Sie.
Schliessen Sie für Ihr Baby eine Grundversicherung mit freier Arztwahl ab, können Sie selbst entscheiden, welchen Kinderarzt Sie mit Ihrem Neugeborenen aufsuchen.
Alternative Behandlungsmethoden und Heilmittel
Viele Eltern möchten für ihren Nachwuchs nicht nur konservative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen. Alternativmedizinische Heilmittel und Methoden gelten als besonders schonend und sanft und gewinnen daher an Beliebtheit.
Die Grundversicherung deckt allerdings nur fünf alternativmedizinische Leistungen ab: anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (TCM). Die Behandlung muss bei einem Arzt mit Facharzttitel und komplementärmedizinischer Weiterbildung erfolgen. Wer sich darüber hinaus gehende Leistungen und höhere Kostenerstattungen wünscht, kann eine freiwillige Zusatzversicherung abschliessen.
Spitalversicherung für Ihr Kind
Für den Fall, dass Ihr Baby einmal ins Spital muss, ist eine zusätzliche Spitalversicherung sinnvoll. Ein Tarif mit schweizweiter freier Spitalwahl stellt sicher, dass Sie im Ernstfall ein Spital Ihres Vertrauens aufsuchen können.
Am besten schliessen Sie die Spitalzusatzversicherung und weitere Zusatzversicherungen bereits vor der Geburt ab. Auch in der Grundversicherung empfiehlt sich die vorgeburtliche Anmeldung. So müssen Sie sich nach der Geburt nicht mehr um Versicherungsfragen kümmern und können die Zeit mit Ihrem Baby geniessen.