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Krankenkassen 2024: Leistungen schnell vergleichen und optimale Wahl treffen!

Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Schweiz bereits seit 1996 obligatorisch - allerdings gilt das nur für die Grundversicherung. Deren Versicherungsumfang ist krankenkassenübergreifend einheitlich geregelt. Sie können darunter eine Art Sicherheitsnetz verstehen, das durchaus grosse Maschen aufweist und dementsprechend nur bedingt die Kosten im Krankheits- oder Pflegefall deckt. Ihre finanzielle Existenz ist damit also gefährdet, wenn Sie sinnvolle, aber nicht zum Leistungskatalog zählende Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen müssen. 

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Deswegen bieten die Krankenversicherungen vielfältige Zusatztarife an, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell gestalten können. Angesichts der grossen Auswahl, in der Schweiz sind mehr als 65 Krankenkassen aktiv, fällt der Überblick schwer. Da sich jedoch die über die Grundversicherung hinausgehende Tarife deutlich in Preis und Leistung unterscheiden, empfiehlt sich der detaillierte Vergleich der Angebote. So können Sie bei Bedarf unkompliziert einen Krankenkassenwechsel einleiten und unter dem Strich kräftig sparen.

Nutzen Sie den Versicherungsvergleich, um sich sicher durch die Tarifvielfalt zu bewegen - und tragfähige Entscheidungen zu treffen.

Grundversicherung: obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz

Der rechtliche Rahmen ist im Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) eindeutig gesteckt: Haben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz, sind Sie zum Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtet. Diese obligatorische Grundversicherung müssen Sie innerhalb von drei Monaten abschliessen, wenn Sie zuziehen - und damit haben Sie die Qual der Wahl. Nicht alle der mehr als 65 Schweizer Krankenkassen sind in allen Kantonen aktiv, doch das ist eine der Voraussetzungen, die Sie bei Ihrer Entscheidung beachten müssen. 

Sinnvoll ist es, sich zunächst zu den Eigenheiten der einzelnen Krankenkassen ein Bild zu machen, um beispielsweise auch gleich die passenden Zusatzversicherung mit zu vereinbaren. Allerdings müssen Sie diese nicht zwangsläufig bei der Kasse vereinbaren, für die Sie sich in puncto Grundversicherung entscheiden. Diese deckt eine grundlegende medizinische Versorgung für den Fall einer Erkrankung, einer Schwangerschaft oder eines Unfalls ab. Sie haben also Anspruch auf notwendige Behandlungen sowie Medikamente, die Sie zunächst selbst bezahlen, um dann eine Erstattung zu beantragen.

Leistungsumfang vorgeschrieben - Tarifgestaltung jedoch frei

In Bezug auf den Versicherungsumfang sind alle Angebote zur Grundversicherung einheitlich aufgebaut, Grundlage ist das KVG. Welche Prämien Sie für den einheitlichen Versicherungsschutz allerdings zu begleichen haben, das hängt von der jeweiligen Krankenkasse selbst ab. Die Versicherer kalkulieren die Beiträge in Abhängigkeit von unterschiedlichen Faktoren, wie beispielsweise nach Kanton, nach Alter und Familienstand oder nach Einkommen.

Darüber hinaus spielt natürlich die Höhe der im Laufe eines Jahres erbrachten Leistungen eine wichtige Rolle: Die Krankenkassen nutzen die Vorjahreszahlen, um im Herbst die Prämien für das folgende Jahr zu ermitteln. Diese Kalkulation muss durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft, bestätigt und jeweils bis zum 24. September veröffentlicht werden. Für das Jahr 2024 wurde beispielsweise bei vielen Krankenkassen eine Erhöhung der Prämien durchgeführt, im Schnitt zahlen Sie im mittleren Bereich 1,2 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wechsel der Krankenkasse - lohnt sich das überhaupt?

Auch wenn die Prämienerhöhungen meist in kleinen Schritten vorgenommen werden, summieren sich die Mehrausgaben doch erheblich - zumal für 2024 von weiteren Anhebungen auszugehen ist. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie bis Ende Oktober. Sie haben also ausreichend Zeit, um sich nach einer günstigeren Alternative umzuschauen. Der Aufwand hält sich in Grenzen, obwohl die Anzahl der Schweizer Krankenkassen mit mehr als 65 dies zunächst vermuten lässt: Ein detaillierter Krankenkassenvergleich erleichtert Ihnen die Arbeit nämlich erheblich. So ist es durchaus möglich, mit einem leicht durchzuführenden Wechsel mehrere Hundert Schweizer Franken oder mehr pro Jahr einzusparen - ohne dabei an Leistung einzubüssen.

Sobald Sie also die Ankündigung einer Prämienerhöhung von Ihrer Krankenkasse erhalten, können Sie die Kündigung bis zum 30. November mit Wirkung zum 31. Dezember ausüben. Lassen Sie sich die Aufhebung schriftlich bestätigen, sodass Sie ohne Probleme einen Vertrag mit einer anderen Krankenkasse zum 1. Januar abschliessen können. Doch zunächst nutzen Sie bitte den Vergleich, um Aufwand und Nutzen eines Krankenkassenwechsels fundiert abzuwägen.

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Leistungsumfang individuell - die freiwilligen Zusatzversicherungen

Um den Versicherungsumfang der Grundversicherung sinnvoll zu erweitern, entscheiden sich regelmässig vier von fünf in der Schweiz Krankenversicherten freiwillig für eine der vielfältigen Zusatzversicherungen. Die Bandbreite reicht von der Absicherung ambulanter Leistungen über die Kosten für den Spitalaufenthalt bis hin zu zusätzlichen Erstattung im Zahnbereich. Jeder Anbieter geht hier eigene Wege, sodass Sie nicht nur die Prämien beim Vergleich im Blick behalten, sondern sich intensiv mit den Leistungsdetails auseinandersetzen sollten. Doch auch dafür gibt es intelligente Vergleichsrechner, mit denen Sie Schritt für Schritt die optimalen Zusatzversicherungen für Ihren ganz persönlichen Bedarf auswählen können. Nutzen Sie dieses interessante Potenzial gezielt aus und greifen Sie gerne auf unsere Beratung zurück - wir unterstützen Sie kompetent bei Ihrer Tarifauswahl.

Prämienrechner: Krankenkasse ab 178.50 CHF pro Monat

Unser Krankenkassenvergleich basiert auf den offiziellen Prämien der Priminfo Daten des BAG. So sind alle Prämien aktuell. In wenigen Schritten berechnen Sie die aktuellen Krankenkassenprämien und holen eine Offerte der gwünschten Krankenversicherung ein.

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